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Unsere Büchsenmacher erledigen für Sie Arbeiten wie zum Beispiel:

​

  • allgemeine Wartung und Reinigung

  • Reparaturen aller Art

  • Abzüge regulieren

  • Schäfte anpassen

  • Schaftauffrischungen

  • Zielfernrohrmontagen

  • Läufe honen

  • Brünieren

  • Einschießen von Lang- und Kurzwaffen

  • uvm.

Liebe Kunden,

am 01.09.2020 ist das 3. WaffRÄndG in Kraft getretten und damit für alle Waffenhersteller, -fachhändler und Büchsenmacher die elektronische Meldepflicht an das Nationale Waffenregister.

Deshalb benötigen wir zwingend seit dem 01.09.2020 Ihre NWR-Identifikationsnummern (NWR-IDs) zum Ankauf einer Gebrauchtwaffe, zum Verkauf einer Waffe und zu Reparaturen an Ihren Bestandswaffen.

 

Wir benötigen:

• Ihre Personen-ID (beginnt mit einem P),

• die Erlaubnis-ID Ihrer WBK(s) (beginnt mit einem E)

• die Waffen-IDs (beginnend mit einem W) Ihrer Bestandswaffen.

• Ggf. die Waffenteile-IDs (beginnend mit einem T), sollten Sie z.B. einen Austauschlauf, Wechselsystem oder einen Schalldämpfer besitzen.

 

Diese Daten erhalten Sie auf sogenannten Stammdatenblättern bei Ihrer Waffenbehörde.

Sollten Sie bis Ende August Ihre NWR-ID nicht automatisch von Ihrer Behörde zugesandt bekommen, bitten wir Sie darum, die Stammdatenblätter per E-Mail, Fax, Telefon oder Post bei Ihrer Waffenbehörde anzufordern.

Vielen Dank!

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